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См. также в других словарях:

  • Concurs [2] — Concurs, 1) (Concurs der Gläubiger, Concursus creditorum, Rechtsw.), das gleichzeitige Vorhandensein Mehrerer, welche mit ihren Forderungen, die sie an eine bestimmte Person haben, nicht befriedigt werden können, weil das hierzu verfügbare… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Privatinsolvenz — Die Privatinsolvenz (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es …   Deutsch Wikipedia

  • Privatkonkurs — Der Privatkonkurs (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbraucherinsolvenz — Der Privatkonkurs (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbraucherinsolvenzverfahren — Der Privatkonkurs (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzvergleich — Ein Insolvenzvergleich ist ein außergerichtlicher Vergleichsvorschlag, bei dem der Schuldner den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan anbietet. Der Vergleich muss dabei zwingend vor der Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens… …   Deutsch Wikipedia

  • Vergleichsverfahren — Ver|gleichs|ver|fah|ren 〈n. 14〉 gerichtliches Verfahren zur Abwendung des Konkurses * * * Ver|gleichs|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): gerichtliches Verfahren zur Abwendung eines drohenden ↑ Konkurses (3) durch einen ↑ Vergleich (3). * * *… …   Universal-Lexikon

  • Par conditio creditorum — Die par conditio creditorum (= gleiche Lage der Gläubiger) ist der wichtigste Grundsatz im Insolvenzrecht (früher Konkursrecht) und besagt, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen. Außerdem wird dieser… …   Deutsch Wikipedia

  • Vergleich (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Vergleichsvertrag — Änderung eines Schuldverhältnisses Als Vergleich, im österreichischen Recht Ausgleich, bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen …   Deutsch Wikipedia

  • Die Verbraucherinsolvenz —   Zum 1. 1. 1999 trat die neue Insolvenzordnung in Kraft. Sie löste die bis dahin geltende Konkursordnung und die Vergleichsordnung sowie die in den neuen Bundesländern geltende Gesamtvollstreckungsordnung ab. Es wurde ein für die gesamte… …   Universal-Lexikon

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